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Schulordnung
für die
städtische Gemeinschaftshauptschule Marsberg
Diese Schulordnung ist in Zusammenarbeit mit Schülern, Eltern und Lehrern erarbeitet worden. Um sich an unserer Schule wohlfühlen zu können und Freude am Lernen zu entwickeln, bedarf es bestimmter Regeln und Absprachen, an die sich jeder hält.
Verhalten gegenüber Mitschülern und Lehrern:
Das Verhalten gegenüber den Mitschülern und Lehrern sollte sich durch:
- Rücksichtnahme (auf Jüngere und Schwächere);
- Hilfsbereitschaft (Denkt daran, dass auch ihr einmal Hilfe benötigen könntet.);
- Höflichkeit (Die Wörter „Bitte“ und „Danke“ dürfen und sollten häufiger genutzt werden.);
- Ehrlichkeit (Auch Mitschüler und Lehrer wollen, genau wie ihr, nicht gerne belogen werden.);
- Toleranz (Helft z.B. ausländischen Mitschülern sich in unserer Gemeinschaft wohl zu fühlen.)
auszeichnen.
Da jeder Schüler in die Gemeinschaft der Klasse und Schule integriert ist, seid ihr nicht nur für euch verantwortlich, sondern euer Einsatz wird auch für andere erwartet (z.B. als Streitschlichter). Durch rücksichtsloses Verhalten im Klassenraum, im Schulgebäude und auf dem Schulhof (z.B. wildes Rennen und Toben) gefährdet ihr andere und könnt sie verletzen. Jüngere Schüler beim Spielen bewußt zu stören, ist höchst unfair, da sie den älteren Schülern meist unterlegen sind. Freundliches Verhalten und Grüßen hingegen, schaffen eine angenehme Atmosphäre, die einen kleinen Streit schnell vergessen lassen. Mitschüler, Lehrer, die Sekretärin, der Hausmeister und das Reinigungspersonal begegnen sich deshalb mit Anstand und drücken dies auch in der Sprache aus. Weiterhin sollte es für euch selbstverständlich sein, das Schulgelände nicht durch Müll oder Spucken zu verunreinigen.
Jeder von uns kann seine Rechte soweit beanspruchen, wie er die Rechte anderer nicht einschränkt!
Geordnetes Schulleben:
Unterrichtsbeginn:
Lehrer und Schüler gehen morgens beim 1. Gongzeichen zu ihren Unterrichtsräumen. Nach den Pausen begeben sie sich ebenfalls sofort zu ihren Klassenräumen. Alle Spiele werden umgehend unterbrochen. Die Garderobe wird in den Flur gehängt. Wertgegenstände sollte jeder bei sich aufbewahren.
Unterrichtsschluss:
Der Unterricht endet mit dem Gongzeichen. Darauf verlassen alle Schüler unverzüglich das Schulgebäude und den Schulhof. Die Fahrschüler warten an ihren Bushaltestellen und stellen sich dort auf.
Pausenordnung:
Zu Beginn der ersten Pause wird bis 9.35 Uhr das Frühstück unter Beaufsichtigung der Fachlehrer in den Klassenräumen eingenommen. Beim 2. Pausengong um 9.35 Uhr begeben sich alle Schüler auf den Schulhof. Zu Beginn der 2. Pause gehen alle Schüler sofort auf den Schulhof. Die Lehrer sind gegenüber allen Schülern aufsichtspflichtig und weisungsberechtigt. Unsere Schulhöfe bieten ausreichend Platz für alle. Deshalb halten wir uns nicht auf dem Parkplatz, auf dem Gelände zur B 7 (Treppe), hinter der Schule und hinter dem VEW - Häuschen auf. Um die Rasenflächen zu schonen, sollten sie bei schlechtem Wetter nicht betreten werden.
Toiletten:
Wir halten die Toiletten sauber und nutzen sie nicht als Aufenthaltsräume.
Verkauf:
Es besteht die Möglichkeit Getränke und Pausensnacks zu erwerben. Wer diese in der Frühstückspause haben möchte, muss eine Wochenbestellung aufgeben. Einzelverkauf ist nur in den Hofpausen von außen möglich.
Gesundheit und Sicherheit:
Da Nikotin und Alkohol der Gesundheit schaden, besteht für alle Schüler auf dem Schulgelände ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Aus diesem Grunde werden alle mitgeführten Rauchwaren, Feuerzeuge und alkoholischen Getränke eingezogen. Alle Schüler unterliegen dem Jugendschutzgesetz.
Spiele, die möglicherweise die Gesundheit gefährden, können nicht geduldet werden. Aus diesem Grunde ist das Werfen von Schneebällen nicht erlaubt. Verständlicherweise dürfen auch keine gefährlichen Gegenstände ( z.B. Messer ) mit in die Schule gebracht werden.
Im Gebäude, auf dem Schulhof und auf dem Schulweg besteht Versicherungsschutz bei Unfällen. Außerhalb des Schulgeländes und beim Verlassen des Schulweges erlischt dieser, weshalb ein Verlassen des Schulhofes und -weges strikt verboten ist.
Verhalten gegenüber Einrichtung und Ausstattung der Schule:
Einrichtung und Ausstattung der Schule haben sehr viel Geld gekostet, das Eltern als Steuerzahler oder auch als Mitglieder des Fördervereins aufgebracht haben. Dieses betrifft vor allem die Einrichtung des Klassenraums (besonders Stühle und Tische), die Gestaltung der Flure und die Ausstattung der Fachräume. Wir gehen sorgfältig mit diesen Dingen um!
Sauberkeit und Ordnung in den Klassen, im Gebäude und auf dem Schulhof sind selbstverständlich. Müll gehört deshalb in den Abfalleimer!
Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle hochgestellt, um dem Reinigungspersonal die Arbeit zu ermöglichen. Schüler, die ihre Klassen arg verschmutzt verlassen, müssen diese am nächsten Tag selbst reinigen.
Wer unbeabsichtigt einen Schaden anrichtet, sollte den Mut haben, den Hausmeister oder eine Lehrperson zu informieren. Für den angerichteten Schaden muß der Verursacher aufkommen. Bei mutwillig und grob fahrlässig herbeigeführten Beschädigungen und Zerstörungen erstattet die Schule (ggf.) Anzeige bei der Polizei.
Maßnahmen bei Nichtbeachtung der Schulordnung:
Für alle Beteiligten ergeben sich aus dieser Schulordnung Rechte und Pflichten, die einem geordneten Schulleben förderlich sind. Wer gegen sie verstößt, stört die Gemeinschaft und muss daher mit Konsequenzen rechnen.
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