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Elterninformationen zum Trainingsraumprogramm
Sehr geehrte Eltern,
eine wichtige Voraussetzung zum Lernen ist eine angenehme und ruhige Stimmung in der Klasse, in der Schülerinnen und Schüler sich gegenseitig respektieren.
Lernbereite Schülerinnen und Schüler müssen die Möglichkeit haben, ungestört lernen zu können.
Dazu gelten folgende Grundregeln:
Jede/r Lehrer/in hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
Jede/r Schüler/in hat das Recht, ungestört zu lernen.
Jede/r muss das Recht des anderen respektieren.
Bei Störungen wird ab 30. Januar 2006 das Trainingsraumprogramm angewendet:
Stören Schülerinnen und Schüler im Unterricht, beleidigen oder verletzen sie Mitschülerinnen und Mitschüler oder Lehrerinnen und Lehrer, werden sie zunächst von den Lehrerinnen und Lehrern ermahnt. Verhalten sich die Schülerinnen und Schüler weiterhin störend oder beleidigend, müssen sie die Klasse verlassen.
Die störenden Schülerinnen und Schüler gehen in den Trainingsraum, in dem sie unter der Aufsicht einer Lehrkraft nachdenken müssen, warum sie die Klasse verlassen mussten.
Im Trainingsraum haben sie die Möglichkeit aufzuschreiben, was sie anders machen wollen, wenn sie in die Klasse zurückkehren.
Ist der unterrichtende Lehrer damit einverstanden, kann der Schüler wieder am Unterricht teilnehmen.
Gelingt es den Schülerinnen und Schülern wieder nicht, sich in der Klasse ruhig zu verhalten oder stören sie auch im Trainingsraum, sind sie laut oder beleidigend, werden sie für den Rest des Unterrichtstages aus der Schule verwiesen und nach Hause geschickt.
Die Schülerinnen und Schüler, die nach Hause gehen müssen, nehmen einen Elternbrief mit, den Sie unterschreiben müssen! Dieser Brief muss am nächsten Tag unterschrieben dem Lehrer gezeigt werden. Ohne Unterschrift gilt dieser Tag als unentschuldigt gefehlt.
Wenn Schülerinnen und Schüler im Laufe einer Unterrichtsphase zwischen zwei Ferien zum 5. Mal in den Trainingsraum geschickt werden, müssen sie direkt nach Hause. In diesem Fall müssen Sie als Eltern zu einem Beratungsgespräch in die Schule kommen. Ihr Kind darf erst dann wieder in die Klassen- gemeinschaft zurückkehren, wenn ein erfolgreiches Beratungs- gespräch durchgeführt wurde.
Wenn sich diese Vorfälle mehrfach wiederholen, werden von der Klassenkonferenz und der Schulleitung pädagogische Ordnungsmaßnahmen beschlossen.
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